Logo von DvE_Asset Strategischer Vermögensausbau

moderner Sachwert

trifft auf

konservativen Umgang

Mit 0€ Eigenkapital in reale Sachwerte ab 200.000€ investieren
Jetzt Investitionsbooster der Bundesrepublik Deutschland nutzen

Was bieten wir an

Investitionen in schlüsselfertige
Photovoltaik Aufdach- und
Freiflächenanlagen

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und über 20 Jahre staatlich zugesichert.

 

Für Investoren bedeutet das: planbare Einnahmen über zwei Jahrzehnte – unabhängig von Strompreisschwankungen am Markt. Diese Kalkulationssicherheit bildet die Grundlage einer realistischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ist ein zentraler Faktor bei der Finanzierungsentscheidung der Banken.

Mit EEG-Einspeisevergütung

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und einem festen Abnehmer – meist einem Energieversorger oder Industrieunternehmen. Vertraglich geregelt werden Strommenge, Preis und Laufzeit, üblicherweise über 10 bis 20 Jahre.

 

Für Investoren bedeutet das: stabile Einnahmen über die gesamte Vertragslaufzeit, vergütet nicht durch
den Staat, sondern durch einen privaten Marktteilnehmer. Ein solide ausgehandelter PPA ist eine wirtschaftlich tragfähige Alternative oder Ergänzung zur EEG-Vergütung – vorausgesetzt, Vertragswerk und Bonität des Abnehmers sind belastbar.

Mit Stromabnahme
verträgen (PPA)

Die Kombination aus Photovoltaikanlage und Grünstromspeicher ist ein integriertes Erzeugungs- und Speichersystem. Tagsüber produziert die Anlage Strom aus Sonnenenergie, überschüssige Mengen
werden im Batteriespeicher zwischengelagert und stehen zeitversetzt zur Verfügung – etwa für die Einspeisung zu Zeiten höherer Strompreise.

 

Für Investoren bedeutet das: Der Speicher entkoppelt die Stromerzeugung vom Erzeugungszeitpunkt und macht die Vermarktung flexibler. Lastspitzen werden ausgeglichen, der wirtschaftliche Spielraum erweitert – eine konsequente Antwort auf die zunehmende Bedeutung intelligenter Vermarktungsstrategien im Strommarkt.

Mit Grünstrom und
Bezugsspeicher

UNSER Konzept

Steuererstattung
statt Eigenkapital

Investitionsbeispiel

Die Steuerlast-Realität
in Deutschland

Steuerlast ist kein Verlust, sondern Kapital, dass Sie noch nicht investiert haben.

Steuerabgaben in Deutschland sind unvermeidbar! Zumindest denken das die Meisten. Doch was, wenn dieses bereits bezahlte Steuergeld vom Finanzamt auf ihr Konto zurück erstattet wird und stattdessen in einen realen Sachwert fließt, der über 30 Jahre laufende Erträge erwirtschaftet.

Genau hier setzt eine Direktinvestition in eine Photovoltaikanlage an: Sie verschiebt Steuerlast in Sachvermögen. Mit dem Investitionsbooster der Bundesregierung im Jahr 2025 wurde dieser Hebel bis Ende 2027 zusätzlich verstärkt – ein Zeitfenster, das der Gesetzgeber bewusst geöffnet hat.

Steuererstattung Nr. 1
+ 90.000 €
Investitionshöhe
- 400.000 €
Steuererstattung Nr. 2 & 3
+ 50.000 €
jährl.
Cashflow
+ 30.000 €
Summe
Steuererstattung
+ 140.000 €
Summe Stromerlöse
nach Kosten & Steuern
+ 500.000 €
4
30 Jahre Laufzeit
3
Nach Investition
2
Finanzierung möglich
1
Vor Investition möglich

Diese Kalkulation ist eine vorläufige und überschlägige Beispielberechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten und vordefinierten Parametern. Eine Haftung für Abweichungen durch geänderte gesetzliche Bestimmungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Maßnahmen der Steuerbehörden und wirtschaftliche Ergebnisse, Ziele und Vorstellungen wird nicht übernommen. Die Beispielberechnung ersetzt in keinem Fall eine gesonderte Prüfung und Beratung durch einen Steuerberater sowie die Prüfung des Einzelfalles. Es kann zu einem (auch vollständigen) Renditeausfall kommen sowie zu fortlaufenden (auch negativen) Abweichungen von der Wirtschaftlichkeitsberechnung- oder Erwartung. Die DvE Asset GmbH übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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moderner Sachwert

trifft auf

konservativen Umgang

Mit 0€ Eigenkapital in reale Sachwerte ab 200.000€ investieren
Jetzt Investitionsbooster der Bundesrepublik Deutschland nutzen

Beratungsgespräch zum Thema Abfindung steuern sparen mit einer Photovoltaik Direktinvestition – DvE_Asset

Was bieten wir an

Investitionen in schlüsselfertige Photovoltaik Aufdach- und Freiflächenanlagen

Mit EEG-Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und über 20 Jahre staatlich zugesichert.

Für Investoren bedeutet das: planbare Einnahmen über zwei Jahrzehnte – unabhängig von Strompreisschwankungen am Markt. Diese Kalkulationssicherheit bildet die Grundlage einer realistischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ist ein zentraler Faktor bei der Finanzierungsentscheidung der Banken.

Mit Grünstrom und Bezugsspeicher

Die Kombination aus Photovoltaikanlage und Grünstromspeicher ist ein integriertes Erzeugungs- und Speichersystem. Tagsüber produziert die Anlage Strom aus Sonnenenergie, überschüssige Mengen werden im Batteriespeicher zwischengelagert und stehen zeitversetzt zur Verfügung – etwa für die Einspeisung zu Zeiten höherer Strompreise.

Für Investoren bedeutet das: Der Speicher entkoppelt die Stromerzeugung vom Erzeugungszeitpunkt und macht die Vermarktung flexibler. Lastspitzen werden ausgeglichen, der wirtschaftliche Spielraum erweitert – eine konsequente Antwort auf die zunehmende Bedeutung intelligenter Vermarktungsstrategien im Strommarkt.

Mit Stromabnahmeverträgen (PPA)

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und einem festen Abnehmer – meist einem Energieversorger oder Industrieunternehmen. Vertraglich geregelt werden Strommenge, Preis und Laufzeit, üblicherweise über 10 bis 20 Jahre.

Für Investoren bedeutet das: stabile Einnahmen über die gesamte Vertragslaufzeit, vergütet nicht durch den Staat, sondern durch einen privaten Marktteilnehmer. Ein solide ausgehandelter PPA ist eine wirtschaftlich tragfähige Alternative oder Ergänzung zur EEG-Vergütung – vorausgesetzt, Vertragswerk und Bonität des Abnehmers sind belastbar.

unser
Konzept

Steuererstattung
statt Eigenkapital

Investitionsbeispiel

Die Steuerlast-Realität in Deutschland

Steuerlast ist kein Verlust, sondern Kapital, das Sie noch nicht investiert haben.

Steuerabgaben in Deutschland sind unvermeidbar! Zumindest denken das die Meisten. Doch was, wenn dieses bereits bezahlte Steuergeld vom Finanzamt auf ihr Konto zurück erstattet wird und stattdessen in einen realen Sachwert fließt, der über 30 Jahre laufende Erträge erwirtschaftet.

Genau hier setzt eine Direktinvestition in eine Photovoltaikanlage an: Sie verschiebt Steuerlast in Sachvermögen. Mit dem Investitionsbooster der Bundesregierung im Jahr 2025 wurde dieser Hebel bis Ende 2027 zusätzlich verstärkt – ein Zeitfenster, das der Gesetzgeber bewusst geöffnet hat.

1
Vor Investition möglich
Steuererstattung Nr. 1
+ 90.000 €
2
Finanzierung möglich
Investitionshöhe
- 400.000 €
3
Nach Investition
Steuererstattung Nr. 2 & 3
+ 50.000 €
4
30 Jahre Laufzeit
Summe Stromerlöse
nach Kosten & Steuern
+ 500.000 €
jährl. Cashflow
+ 30.000 €
Summe Steuererstattung
+ 140.000 €

Diese Kalkulation ist eine vorläufige und überschlägige Beispielberechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten und vordefinierten Parametern. Eine Haftung für Abweichungen durch geänderte gesetzliche Bestimmungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Maßnahmen der Steuerbehörden und wirtschaftliche Ergebnisse, Ziele und Vorstellungen wird nicht übernommen. Die Beispielberechnung ersetzt in keinem Fall eine gesonderte Prüfung und Beratung durch einen Steuerberater sowie die Prüfung des Einzelfalles. Es kann zu einem (auch vollständigen) Renditeausfall kommen sowie zu fortlaufenden (auch negativen) Abweichungen von der Wirtschaftlichkeitsberechnung- oder Erwartung. Die DvE Asset GmbH übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Konzept | Förderungen

Welche Förderungen
können genutzt werden

Investitionabzugsbetrag

Wachstumschancengesetz

Investitionsbooster

EEG-Vergütung

Bewegen Sie den Mauszeiger über eine der Förderungen für weitere Details.

Steuererstattung Nr. 1:
Dieses Geld kann Ihr Eigenkapital sein.

 

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine vorweggenommene Abschreibung. Sie planen, in ein bewegliches Wirtschaftsgut zu investieren, und dürfen den steuerlichen Vorteil bereits vor der Anschaffung geltend machen.

 

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Abschreibungshöhe von 40 % auf 50 % erhöht. Das bedeutet: Wer eine Anlage für 300.000 € plant, kann 150.000 € steuerlich anrechnen lassen. Das
Finanzamt erstattet – noch bevor ein einziger Cent investiert wurde.

Steuererstattung Nr. 2 – Sonderabschreibung:
Massive Abschreibung mit hoher Flexibilität

 

Durch das Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Sonderabschreibung von 20 % auf 40 % verdoppelt. Diese Abschreibungshöhe kann beliebig auf die ersten fünf Jahre der Investition in ein bewegliches Wirtschaftsgut verteilt werden.

 

Je nach aktueller Einkommenssituation macht es Sinn, die
Abschreibung auf mehrere Jahre zu verteilen oder in einem der fünf Jahre voll auszunutzen. Die volle Sonderabschreibungshöhe kann bereits im Investitionsjahr erfolgen. Die Auszahlung der Steuererstattung erfolgt somit erst nach der Investition.

Steuererstattung Nr. 3 – Degressive Abschreibung:

 

Mit dem Gesetz „Investitionsbooster“ für ein steuerliches Investitionssofortprogramm im Jahr 2025 wurde die degressive Abschreibung auf 30 % oder das 3-fache der linearen Abschreibung erhöht. Diese Förderung gilt für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem 01.07.2025 bis einschließlich 31.12.2027. Die Bundesrepublik Deutschland setzt einen bewussten Anreiz für Investitionen in Infrastruktur. Wer in diesem Zeitfenster investiert, nutzt einen steuerlichen Vorteil, den der Gesetzgeber aktiv geschaffen hat – und der danach möglicherweise nicht mehr in dieser Form existiert. Eine Erstattung der Steuer erfolgt demnach erst, nachdem die Investition durchgeführt wurde

Gesetzliche Einspeisevergütung:

 

Die Einspeisevergütung, geregelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern und Betreibern von Solaranlagen langfristige Planungssicherheit zu bieten. Die Höhe der Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage festgelegt und anschließend über einen Zeitraum von 20 Jahren staatlich zugesichert. Damit erhalten Anlagenbetreiber unabhängig von Strompreisschwankungen einen festen Vergütungssatz, der die Wirtschaftlichkeit der Investition
kalkulierbar macht.

Die steuerliche Umsetzung erfolgt durch Ihren zuständigen Steuerberater.
DvE Asset begleitet Sie durch den gesamten kaufmännischen Prozess.

Konzept
Förderungen

Welche Förderungen
können genutzt werden

Investitionabzugsbetrag

Steuererstattung Nr. 1:
Dieses Geld kann Ihr Eigenkapital sein.

 

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine vorweggenommene Abschreibung. Sie planen, in ein bewegliches Wirtschaftsgut zu investieren, und dürfen den steuerlichen Vorteil bereits vor der Anschaffung geltend machen.

 

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Abschreibungshöhe von 40 % auf 50 % erhöht. Das bedeutet: Wer eine Anlage für 300.000 € plant, kann 150.000 € steuerlich anrechnen lassen. Das Finanzamt erstattet – noch bevor ein einziger Cent investiert wurde.

Wachstumschancengesetz

Steuererstattung Nr. 2 – Sonderabschreibung:
Massive Abschreibung mit hoher Flexibilität

 

Durch das Wachstumschancengesetz 2024 wurde die Sonderabschreibung von 20 % auf 40 % verdoppelt. Diese Abschreibungshöhe kann beliebig auf die ersten fünf Jahre der Investition in ein bewegliches Wirtschaftsgut verteilt werden.

 

Je nach aktueller Einkommenssituation macht es Sinn, die Abschreibung auf mehrere Jahre zu verteilen oder in einem der fünf Jahre voll auszunutzen. Die volle Sonderabschreibungshöhe kann bereits im Investitionsjahr erfolgen.

Die Auszahlung der Steuererstattung erfolgt somit erst nach der Investition.

Investitionsbooster

Steuererstattung Nr. 3 – Degressive Abschreibung:

 

Mit dem Gesetz „Investitionsbooster“ für ein steuerliches Investitionssofortprogramm im Jahr 2025 wurde die degressive Abschreibung auf 30 % oder das 3-fache der linearen Abschreibung erhöht. Diese Förderung gilt für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem 01.07.2025 bis einschließlich 31.12.2027.

 

Die Bundesrepublik Deutschland setzt einen bewussten Anreiz für Investitionen in Infrastruktur. Wer in diesem Zeitfenster investiert, nutzt einen steuerlichen Vorteil, den der Gesetzgeber aktiv geschaffen hat – und der danach möglicherweise nicht mehr in dieser Form existiert. Eine Erstattung der Steuer erfolgt demnach erst, nachdem die Investition durchgeführt wurde

EEG-Vergütung

Gesetzliche Einspeisevergütung:

 

Die Einspeisevergütung, geregelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern und Betreibern von Solaranlagen langfristige Planungssicherheit zu bieten.

 

Die Höhe der Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage festgelegt und anschließend über einen Zeitraum von 20 Jahren staatlich zugesichert. Damit erhalten Anlagenbetreiber unabhängig von Strompreisschwankungen einen festen Vergütungssatz, der die Wirtschaftlichkeit der Investition kalkulierbar macht.

Die steuerliche Umsetzung erfolgt durch Ihren zuständigen Steuerberater. DvE Asset begleitet Sie durch den gesamten kaufmännischen Prozess.

Reihenfolge der Förderungen

Die Investitions-Roadmap

In 5 Schritten Steuergelder in Eigenkapital verwandeln:

Statt einen großen Teil Ihres Einkommens an das Finanzamt abzuführen, fließt das Kapital in einen realen Sachwert mit langfristiger Ertragsperspektive.

Erfahren Sie, wie Sie bereits vor der Investition von Erstattungen profitieren und nach der Anschaffung durch den Investitionsbooster ein hohes Liquiditätsplus sichern.

Reihenfolge der Förderungen

Die Investitions-Roadmap

In 5 Schritten Steuergelder in Eigenkapital verwandeln:

Statt einen großen Teil Ihres Einkommens an das Finanzamt abzuführen, fließt das Kapital in einen realen Sachwert mit langfristiger Ertragsperspektive.

Erfahren Sie, wie Sie bereits vor der Investition von Erstattungen profitieren und nach der Anschaffung durch den Investitionsbooster ein hohes Liquiditätsplus sichern.

Schritt 1

Potenzialermittlung

Konzeptvorstellung und Potenzialermittlung

DvE Asset
Schritt 2

Prüfung & Umsetzung des IAB

Prüfung und Beantragung des Investitionsabzugsbetrages (IAB)

Steuerberater
Schritt 3

Steuererstattung
Nr. 1

bis zu 90.000 € - Auszahlung der Steuererstattung aus Investitionsabzugsbetrag IAB
(vor Investition möglich)

Finanzamt
Schritt 4

Investition

Erwerb einer schlüsselfertigen Photovoltaikanlage
(Finanzierung möglich)

DvE Asset
Schritt 5

Steuererstattung
Nr. 2 & 3

bis zu 50.000 € - Auszahlung der Steuerersattung nach Investition aufgrund Sonderabschreibung und degressiver Abschreibung

Finanzamt

Summe Steuererstattung

140.000 €

kann als Ihr Eigenkapital eingesetzt werden.
Ein Überschuss aus Steuererstattung kann für zusätzliche Investitionen verwendet werden.

Möglicher Steuerüberschuss für weitere Investitionen: 50.000 €

Stromerlöse

Mindestens 30 Jahre passive Einnahmen durch Stromeinspeisung — davon 20 Jahre staatlich garantiert durch Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Konzept | Zeitplan

Konzept
Zeitplan

POTENZIAL
RECHNER
1

ZU VERSTEUERNDES
EINKOMMEN

!
Das eingegebene Einkommen liegt
unter dem Mindestbetrag
– siehe Voraussetzungen
2

FAMILIENSTAND
ANGEBEN

Jährl.
CASHFLOW

- €

SUMME
STEUERERSTATTUNG

- €

SUMME STROMERLÖSE
NACH KOSTEN & STEUERN

- €

STEUERERSTATTUNG Nr. 2 & 3

- €

INVESTITIONSHÖHE

- €

STEUERERSTATTUNG Nr. 1

- €

Diese Kalkulation ist eine vorläufige und überschlägige Beispielberechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten und vordefinierten Parametern. Eine Haftung für Abweichungen durch geänderte gesetzliche Bestimmungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Maßnahmen der Steuerbehörden und wirtschaftliche Ergebnisse, Ziele und Vorstellungen wird nicht übernommen. Die Beispielberechnung ersetzt in keinem Fall eine gesonderte Prüfung und Beratung durch einen Steuerberater sowie die Prüfung des Einzelfalles. Es kann zu einem (auch vollständigen) Renditeausfall kommen sowie zu fortlaufenden (auch negativen) Abweichungen von der Wirtschaftlichkeitsberechnung- oder Erwartung. Die DvE Asset GmbH übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

POTENZIAL
RECHNER
1

ZU VERSTEUERNDES
EINKOMMEN

!
Das eingegebene Einkommen liegt unter dem Mindestbetrag
– siehe Voraussetzungen
2

FAMILIENSTAND
ANGEBEN

STEUERERSTATTUNG Nr. 1

- €

INVESTITIONSHÖHE

- €

STEUERERSTATTUNG Nr. 2 & 3

- €

SUMME STROMERLÖSE
NACH KOSTEN & STEUERN

- €

Jährl. Cashflow

- €

SUMME STEUERERSTATTUNG

- €

Diese Kalkulation ist eine vorläufige und überschlägige Beispielberechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten und vordefinierten Parametern. Eine Haftung für Abweichungen durch geänderte gesetzliche Bestimmungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Maßnahmen der Steuerbehörden und wirtschaftliche Ergebnisse, Ziele und Vorstellungen wird nicht übernommen. Die Beispielberechnung ersetzt in keinem Fall eine gesonderte Prüfung und Beratung durch einen Steuerberater sowie die Prüfung des Einzelfalles. Es kann zu einem (auch vollständigen) Renditeausfall kommen sowie zu fortlaufenden (auch negativen) Abweichungen von der Wirtschaftlichkeitsberechnung- oder Erwartung. Die DvE Asset GmbH übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

POTENZIAL RECHNER
1

ZU VERSTEUERNDES
EINKOMMEN

!
Das eingegebene Einkommen liegt unter dem Mindestbetrag
– siehe Voraussetzungen
2

FAMILIENSTAND
ANGEBEN

SUMME STROMERLÖSE NACH KOSTEN & STEUERN

- €

Jährl. Cashflow

- €

SUMME STEUERERSTATTUNG

- €

STEUERERSTATTUNG Nr. 2 & 3

- €

INVESTITIONSHÖHE

- €

STEUERERSTATTUNG Nr. 1

- €

Diese Kalkulation ist eine vorläufige und überschlägige Beispielberechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten und vordefinierten Parametern. Eine Haftung für Abweichungen durch geänderte gesetzliche Bestimmungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Maßnahmen der Steuerbehörden und wirtschaftliche Ergebnisse, Ziele und Vorstellungen wird nicht übernommen. Die Beispielberechnung ersetzt in keinem Fall eine gesonderte Prüfung und Beratung durch einen Steuerberater sowie die Prüfung des Einzelfalles. Es kann zu einem (auch vollständigen) Renditeausfall kommen sowie zu fortlaufenden (auch negativen) Abweichungen von der Wirtschaftlichkeitsberechnung- oder Erwartung. Die DvE Asset GmbH übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Voraussetzungen für eine
optimale Wirtschaftlichkeit

Welche Szenarien gibt es?

con für Steuervorteile in Deutschland beim IAB Photovoltaik – DvE_Asset

Steueransässig in Deutschland

Entscheidend für den Zugriff auf deutsche Steuervorteile.

Um Steuervorteile in Deutschland zu nutzen, sind entsprechende Steuerabgaben in Deutschland notwendig. Wer also die Förderinstrumente Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive Abschreibung nutzen möchte, kann diese ausschließlich gegen eine bestehende inländische Steuerlast anwenden – ohne sie läuft der steuerliche Hebel der Investition ins Leere.

con für das zu versteuernde Einkommen beim IAB Photovoltaik – DvE_Asset

Hohes Einkommen

Einkommen ab 100.000 € ledig (einzelveranlagt) oder

Einkommen ab 150.000 € verheiratet (gemeinsam veranlagt)

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € (ledig, einzelveranlagt) bzw. 150.000 € (verheiratet, gemeinsam veranlagt) lässt sich der steuerliche Hebel vollständig nutzen. Erst in dieser Größenordnung entfalten die Abschreibungspotenziale ihre volle Wirkung. 

Icon zur Kombination aus Abfindung Fünftelregelung und Abfindung steuern sparen – DvE_Asset

Abfindung

Entschädigung für entgangene Einnahmen

Eine Abfindung als Entschädigung für entgangene Einnahmen erzeugt eine punktuelle Steuerlast in einem einzelnen Veranlagungsjahr.

In Verbindung mit der Fünftelregelung sind hier besonders attraktive Hebel auf die Steuerersparnis möglich.

Icon für hohe Einmalzahlungen, um gezielt Abfindung steuern zu sparen – DvE_Asset

Hohe Einmalzahlung

Firmenverkauf, Aktienverkauf oder Vergleichbares

Erlöse aus einem Firmenverkauf, Aktienverkauf oder vergleichbare Einmalzahlungen führen zu einer hohen, einmaligen Steuerlast.

Genau dieser punktuelle Effekt lässt sich durch eine gezielte Investition wirkungsvoll abfedern.

Icon für den Eigenkapital-Einsatz bei einer Photovoltaik Direktinvestition – DvE_Asset

Hohes Eigenkapital

Verfügbares Kapital für die Investitionsstrategie.

Wer ohne Finanzierung – ausschließlich aus Eigenkapital – investieren möchte, sollte mindestens 200.000 € einplanen.

Das ist die Größenordnung, ab der sich Projekte in der relevanten Klasse direkt und ohne Fremdkapital umsetzen lassen.

Die Investition lohnt sich besonders für Angestellte und Selbstständige (nicht für Kapitalgesellschaften)

z. B. Führungskräfte, Vorstände, Ärzte, Anwälte, Informatiker, Ingenieure, Piloten usw.

DvE Asset Strategischer Vermögensaufbau Photovoltaikdirektinvestement Bildlogo

Unsere USPs

Warum wir der richtige
Partner
für Sie sind?

PV-Experten Eigeninvest Standard Authentische Abwicklung
2

Eigeninvest
Standard

Wir vermitteln ausschließlich Projekte, in die wir selbst investieren würden

Aufgrund umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Projektentwicklung, Verkauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen wissen wir, worauf es wirklich ankommt.

 

Diese Erfahrung bildet eine solide
Grundlage für die Auswahl zum Verkauf stehender Solarprojekte. Kombiniert mit wichtigen Faktoren wie Standort, Bausubstanz und Vermarktungsstrategie entsteht ein exklusives Verkaufsportfolio mit dem „Eigeninvest-Standard“ für unsere Investoren.

 

Eben ein moderner Sachwert mit konservativem Umgang.

1

Authentische
Abwicklung

Wir nehmen kein
Blatt vor den Mund

Es gibt kein perfektes Investment, die Frage ist: „Passt das Investment zu Ihnen?“.

 

Um das herauszufinden, ist es uns wichtig, nicht nur die Vorteile, sondern auch vorhandene Risiken klar zu kommunizieren. Dazu gehören Themen wie das Solarspitzengesetz, Wetterschwankungen oder Strompreisentwicklungen am Markt. Erst wenn ein klares Bild für die Investition entsteht, kann auch eine fundierte Entscheidung getroffen werden.

3

Der entscheidende
Unterschied

Wir sind
PV-Experten
und keine
Finanzdienstleister

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Projekten, die durch Finanzdienstleister ohne Fachkompetenzen und Know-How als „No-Brainer“ oder „risikofreie Altersvorsorge“ angeboten werden. Die Auswahl von substanziell attraktiven Investitionsmöglichkeiten für Endkunden fällt somit immer schwieriger aus.


Wir als Experten, haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kunden sicher durch den Abwicklungsprozess zu Ihrer eigenen PV-Anlage zu begleiten.

Mit Fachwissen, Erfahrung und Sorgfalt in der Kalkulation schaffen wir das, was Investoren bei einer Investition über 20-30 Jahre brauchen – Verlässlichkeit und Ruhe.

Voraussetzungen für eine optimale Wirtschaftlichkeit

Welche Szenarien gibt es?

con für Steuervorteile in Deutschland beim IAB Photovoltaik – DvE_Asset

Steueransässig in Deutschland

Entscheidend für den Zugriff auf deutsche Steuervorteile.

Um Steuervorteile in Deutschland zu nutzen, sind entsprechende Steuerabgaben in Deutschland notwendig. Wer also die Förderinstrumente Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive Abschreibung nutzen möchte, kann diese ausschließlich gegen eine bestehende inländische Steuerlast anwenden – ohne sie läuft der steuerliche Hebel der Investition ins Leere.

con für das zu versteuernde Einkommen beim IAB Photovoltaik – DvE_Asset

Hohes Einkommen

Einkommen ab 100.000 € ledig (einzelveranlagt) oder

Einkommen ab 150.000 € verheiratet (gemeinsam veranlagt)

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € (ledig, einzelveranlagt) bzw. 150.000 € (verheiratet, gemeinsam veranlagt) lässt sich der steuerliche Hebel vollständig nutzen. Erst in dieser Größenordnung entfalten die Abschreibungspotenziale ihre volle Wirkung. 

Icon zur Kombination aus Abfindung Fünftelregelung und Abfindung steuern sparen – DvE_Asset

Abfindung

Entschädigung für entgangene Einnahmen

Eine Abfindung als Entschädigung für entgangene Einnahmen erzeugt eine punktuelle Steuerlast in einem einzelnen Veranlagungsjahr.

In Verbindung mit der Fünftelregelung sind hier besonders attraktive Hebel auf die Steuerersparnis möglich.

Icon für hohe Einmalzahlungen, um gezielt Abfindung steuern zu sparen – DvE_Asset

Hohe Einmalzahlung

Firmenverkauf, Aktienverkauf oder Vergleichbares

Erlöse aus einem Firmenverkauf, Aktienverkauf oder vergleichbare Einmalzahlungen führen zu einer hohen, einmaligen Steuerlast.

Genau dieser punktuelle Effekt lässt sich durch eine gezielte Investition wirkungsvoll abfedern.

Icon für den Eigenkapital-Einsatz bei einer Photovoltaik Direktinvestition – DvE_Asset

Hohes Eigenkapital

Verfügbares Kapital für die Investitionsstrategie.

Wer ohne Finanzierung – ausschließlich aus Eigenkapital – investieren möchte, sollte mindestens 200.000 € einplanen.

Das ist die Größenordnung, ab der sich Projekte in der relevanten Klasse direkt und ohne Fremdkapital umsetzen lassen.

Die Investition lohnt sich besonders für Angestellte und Selbstständige (nicht für Kapitalgesellschaften)

z. B. Führungskräfte, Vorstände, Ärzte, Anwälte,
Informatiker, Ingenieure, Piloten usw.

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Unsere USPs

Warum wir der richtige
Partner
für Sie sind?

PV-Experten Eigeninvest Standard Authentische Abwicklung
2

Eigeninvest Standard

Wir vermitteln ausschließlich Projekte, in die wir selbst investieren würden

Aufgrund umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Projektentwicklung, Verkauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen wissen wir, worauf es wirklich ankommt.

 

Diese Erfahrung bildet eine solide
Grundlage für die Auswahl zum Verkauf stehender Solarprojekte. Kombiniert mit wichtigen Faktoren wie Standort, Bausubstanz und Vermarktungsstrategie entsteht ein exklusives Verkaufsportfolio mit dem „Eigeninvest-Standard“ für unsere Investoren.

 

Eben ein moderner Sachwert mit konservativem Umgang.

2

Authentische Abwicklung

Wir nehmen kein Blatt vor den Mund

Es gibt kein perfektes Investment, die Frage ist: „Passt das Investment zu Ihnen?“.

 

Um das herauszufinden, ist es uns wichtig, nicht nur die Vorteile, sondern auch vorhandene Risiken klar zu kommunizieren. Dazu gehören Themen wie das Solarspitzengesetz, Wetterschwankungen oder Strompreisentwicklungen am Markt. Erst wenn ein klares Bild für die Investition entsteht, kann auch eine fundierte Entscheidung getroffen werden.

2

Der entscheidende Unterschied

Wir sind PV-Experten und keine Finanzdienstleister

Wir sind PV-Experten und keine Finanz-dienstleister

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Projekten, die durch Finanzdienstleister ohne Fachkompetenzen und Know-How als „No-Brainer“ oder „risikofreie Altersvorsorge“ angeboten werden. Die Auswahl von substanziell attraktiven Investitionsmöglichkeiten für Endkunden fällt somit immer schwieriger aus.

 

Wir als Experten, haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kunden sicher durch den Abwicklungsprozess zu Ihrer eigenen PV-Anlage zu begleiten. Mit Fachwissen, Erfahrung und Sorgfalt in der Kalkulation schaffen wir das, was Investoren bei einer Investition über 20-30 Jahre brauchen – Verlässlichkeit und Ruhe.

Starke Partner für langfristigen Erfolg

Um unseren Investoren eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, stellen wir Profis aus unserem Netzwerk zur Verfügung.

Logo

Projektentwicklung

Die gesamte Investition steht und fällt mit der Auswahl eines seriösen Projektentwicklers. Für Laien nur schwer erkennbar, für uns oberste Priorität. Grundvoraussetzungen sind pünktliche Netzanschlüsse, seriöse Vertragswerke, faire Zahlungsmodalitäten und erstrangige Dienstbarkeiten.

Steuerberatung

Für maximale Sicherheit und Flexibilität unserer Kunden arbeiten wir mit einer erfahrenen Steuerkanzlei zusammen, die eine individuelle Begleitung in den Abwicklungen anbietet. Ob eine punktuelle Unterstützung oder die vollständige Mandatsübernahme - Ihnen stehen alle Optionen offen.

Finanzierung

Wir arbeiten mit erfahrenen Finanzierungspartnern zusammen, die Photovoltaik-Projekte standortunabhängig, bundesweit begleiten. Ob eine Finanzierung zu Top-Konditionen mit Zusatzsicherheiten oder eine Projektfinanzierung um Ihre Bonität zu schonen - die richtige Finanzierung wartet bereits auf Sie.

Starke Partner für langfristigen Erfolg

Um unseren Investoren eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, stellen wir Profis aus unserem Netzwerk zur Verfügung.

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Projektentwicklung

Die gesamte Investition steht und fällt mit der Auswahl eines seriösen Projektentwicklers. Für Laien nur schwer erkennbar, für uns oberste Priorität. Grundvoraussetzungen sind pünktliche Netzanschlüsse, seriöse Vertragswerke, faire Zahlungsmodalitäten und erstrangige Dienstbarkeiten.

Steuerberatung

Für maximale Sicherheit und Flexibilität unserer Kunden arbeiten wir mit einer erfahrenen Steuerkanzlei zusammen, die eine individuelle Begleitung in den Abwicklungen anbietet. Ob eine punktuelle Unterstützung oder die vollständige Mandatsübernahme - Ihnen stehen alle Optionen offen.

Finanzierung

Wir arbeiten mit erfahrenen Finanzierungspartnern zusammen, die Photovoltaik-Projekte standortunabhängig, bundesweit begleiten. Ob eine Finanzierung zu Top-Konditionen mit Zusatzsicherheiten oder eine Projektfinanzierung um Ihre Bonität zu schonen - die richtige Finanzierung wartet bereits auf Sie.

Damit werben wir

NICHT

Milchmädchenrechnung

Risikofreie Investition

Rettung unseres Planeten

Bewegen Sie den Mauszeiger über eine der USPs für weitere Details
Während Marktteilnehmer Excel-Tabellen tunen, zeigen wir Ihnen die Realität.

Unsere Kalkulationen und Prognosen basieren auf konservativen, realistischen Annahmen –
abgeleitet aus zehn Jahren Markterfahrung. Mehrerlöse durch steigende Strompreise sind
willkommen – sie dürfen aber nicht die Grundlage sein, auf der die Wirtschaftlichkeit überhaupt erst aufgeht.

Ein Projekt muss auch ohne Steuervorteile und ohne Strompreissteigerungen wirtschaftlich tragfähig sein. Genau zu solchen exklusiven Projekten haben wir den Zugang.

Ein Investment frei von Risiken gibt es nicht.

Gerade weil die vorhandenen Risiken bei einer Direktinvestition in eine Photovoltaikanlage sehr kalkulierbar sind, ist es uns wichtig, darüber aufzuklären. Beispielsweise Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, Wetterschwankungen oder Rückbauverpflichtungen nach 30 Jahren.

Unser Anspruch hierbei:

Erst wenn Chancen und Risiken klar kommuniziert sind, können Sie herausfinden, ob das Investment zu Ihnen passt und somit auch langfristig eine gute Entscheidung ist. Schließlich reden wir über eine Mindestbetriebsdauer von 20 bis 30 Jahren.

Photovoltaikanlagen werden unseren Planeten nicht retten.

Auf vielen Investmentlösungen finden sich heute Siegel und Symboliken rund um Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Oft entsteht dabei der Eindruck, eine Finanzentscheidung  sei gleichzeitig ein moralischer Beitrag für den Planeten. Diesen Gedanken für Marketingzwecke zu nutzen, ist für uns keine Option. Wir lehnen Nachhaltigkeit nicht ab, sondern den Missbrauch dieses Begriffs als Werbeinstrument.

Die Realität in der Finanzwelt lautet:

Eine Investition muss wirtschaftlich sein, andernfalls handelt es sich um eine Verbindlichkeit. Wir setzen deshalb nicht auf moralische Versprechen, sondern auf nachvollziehbare Substanz, wirtschaftliche Tragfähigkeit und ehrliche Kommunikation.

Damit werben wir

NICHT

Milchmädchenrechnung

Während Marktteilnehmer Excel-Tabellen tunen, zeigen wir Ihnen die Realität.

Unsere Kalkulationen und Prognosen basieren auf konservativen, realistischen Annahmen – abgeleitet aus zehn Jahren Markterfahrung. Mehrerlöse durch steigende Strompreise sind willkommen – sie dürfen aber nicht die Grundlage sein, auf der die Wirtschaftlichkeit überhaupt erst aufgeht.

Ein Projekt muss auch ohne Steuervorteile und ohne Strompreissteigerungen wirtschaftlich tragfähig sein. Genau zu solchen exklusiven Projekten haben wir den Zugang.

Risikofreie Investition

Ein Investment frei von Risiken gibt es nicht.

 

Gerade weil die vorhandenen Risiken bei einer Direktinvestition in eine Photovoltaikanlage sehr kalkulierbar sind, ist es uns wichtig, darüber aufzuklären. Beispielsweise Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, Wetterschwankungen oder Rückbauverpflichtungen nach 30 Jahren.

 

Unser Anspruch hierbei:

Erst wenn Chancen und Risiken klar kommuniziert sind, können Sie herausfinden, ob das Investment zu Ihnen passt und somit auch langfristig eine gute
Entscheidung ist. Schließlich reden wir über eine Mindestbetriebsdauer von 20 bis 30 Jahren.

Rettung unseres Planeten

Photovoltaikanlagen werden unseren Planeten nicht retten.

 

Auf vielen Investmentlösungen finden sich heute Siegel und Symboliken rund um Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Oft entsteht dabei der Eindruck, eine Finanzentscheidung  sei gleichzeitig ein moralischer Beitrag für den Planeten. Diesen Gedanken für Marketingzwecke zu nutzen, ist für uns keine Option. Wir lehnen Nachhaltigkeit nicht ab, sondern den Missbrauch dieses Begriffs als Werbeinstrument.

 

Die Realität in der Finanzwelt lautet:

Eine Investition muss wirtschaftlich sein, andernfalls handelt es sich um eine Verbindlichkeit. Wir setzen deshalb nicht auf moralische Versprechen, sondern auf nachvollziehbare Substanz, wirtschaftliche Tragfähigkeit und ehrliche Kommunikation.

Unsere Referenzen